Die Leitung von unser Verein erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand.
Zu seinen wesentlichen Aufgaben zählt die Umsetzung der gefaßten Beschlüsse und die Verwaltung der Mitglieder. Der geschäftsführende Vorstand ist für die Aufgaben zuständig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen. Er erledigt außerdem Aufgaben, deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist.
Der geschäftsführenden Vorstand setzt sich zusammen aus: Der Gesamtvorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem Schriftführer, den Vertretern der einzelnen Abteilungen und dem Vereinsjugendwart zusammen.
Zu seinen wesentlichen Aufgaben zählt die Umsetzung der gefaßten Beschlüsse und die Verwaltung der Mitglieder. Der geschäftsführende Vorstand ist für die Aufgaben zuständig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen. Er erledigt außerdem Aufgaben, deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist.
Der geschäftsführenden Vorstand setzt sich zusammen aus: Der Gesamtvorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem Schriftführer, den Vertretern der einzelnen Abteilungen und dem Vereinsjugendwart zusammen.
Der Turn - und Sportrat setzt sich aus dem Vorstand, den Betreuern, Abteilungsleiter, Übungsleiter,
Jugendausschußmitgliedern und anderen Funktionsträgern zusammen.
Gemeinsam mit diesen Vertetern in den Fachgremien des Sports auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene soll gewährleistet werden, daß alle im Verein tätigen Mitarbeiter laufend über alle Geschehnisse im Verein informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Maßnahmen und Vorhaben des Vereins beratend mitzuwirken. Dazu trifft er sich mindestens zweimal im Jahr.
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung
Zu ihren Aufgaben gehört die:
Gemeinsam mit diesen Vertetern in den Fachgremien des Sports auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene soll gewährleistet werden, daß alle im Verein tätigen Mitarbeiter laufend über alle Geschehnisse im Verein informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Maßnahmen und Vorhaben des Vereins beratend mitzuwirken. Dazu trifft er sich mindestens zweimal im Jahr.
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung
Zu ihren Aufgaben gehört die:
- Entgegennahme der Jahresberichte und der Jahresrechnungen,
- Entlastung des Vorstandes,
- Wahl der Vorstandsmitglieder und
- Beschlußfassung über vorliegende Anträge